Demoverbot prüfen
Gen-Z 31.10.

Credits Bild: Mit Hilfe von KI erstellt
Antrag: „Kämpfen wie in Frankreich“ – Versammlungsverbot für Gen-Z-Demo am 31. Oktober prüfen!
Was sich am Elly-Heuss-Knapp-Gymnasium in Bad Cannstatt abspielt, ist ein alarmierendes Warnsignal. Eine der modernsten Schulen Stuttgarts wurde großflächig mit linksextremistischen Symbolen beschmiert. Auf den Fassaden stehen Schriftzüge wie „Gen Z regelt“, „31.10. – 14 Uhr Schlossplatz“, „Krieg dem Krieg“ und „Kämpfen wie in Frankreich“. Hinzu kommen mehrfach aufgesprühte Hammer-und-Sichel-Symbole. Das sind keine harmlosen Kritzeleien, sondern massive Sachbeschädigungen mit einer unübersehbaren politischen Botschaft. Wer eine nahezu neue Schule derart verunstaltet, um für bessere Bildung zu werben, führt sein vermeintliches Anliegen selbst ad absurdum.
Besonders alarmierend ist der ausdrückliche Bezug auf Frankreich. Dort haben sich Jugendproteste zu schweren gewalttätigen Ausschreitungen entwickelt, bei denen es zu Bränden, Plünderungen, Verwüstungen und Angriffen auf Polizeibeamte kam. Linksextremistische und gewaltbereite migrantische Gruppierungen haben ursprünglich friedliche Demonstrationen für ihre Zwecke instrumentalisiert. Bürgerkriegsähnliche Szenen dürfen sich unter keinen Umständen auf deutsche Städte übertragen. Wenn nun ausgerechnet an einer Stuttgarter Schule dazu aufgerufen wird, wie in Frankreich zu kämpfen, müssen bei den Sicherheitsbehörden sämtliche Alarmglocken schrillen.
Die CDU-Gemeinderatsfraktion fordert deshalb vom Amt für öffentliche Ordnung eine unverzügliche Einschätzung der Gefahrenlage im Zusammenhang mit der für den 31. Oktober auf dem Schlossplatz angemeldeten Gen-Z-Demonstration. Sollte die Stadtverwaltung zu der Einschätzung gelangen, dass von der Demonstration Gefahren für Leib, Leben und Sachgüter ausgehen könnten, soll insbesondere auch geprüft werden, inwieweit die Voraussetzungen für ein präventives Versammlungsverbot nach § 15 Absatz 1 Versammlungsgesetz vorliegen. Angesichts der schweren Ausschreitungen in Frankreich und der gewaltsamen Eskalationen in anderen europäischen Städten wie Mailand und Brüssel muss die Stadt mögliche Risiken frühzeitig bewerten und sämtliche rechtlichen Handlungsmöglichkeiten prüfen. Stuttgart darf nicht erst reagieren, wenn Barrikaden brennen, Geschäfte geplündert und Polizeibeamte angegriffen werden. Die Sicherheit unserer Bürger hat oberste Priorität.
Wir beantragen:
Eine unverzügliche schriftliche Einschätzung des Amts für öffentliche Ordnung zur aktuellen Gefahrenlage im Zusammenhang mit der für den 31. Oktober auf dem Schlossplatz angemeldeten Gen-Z-Demonstration. Bei entsprechend kritischer Einschätzung der Stadtverwaltung bezüglich der Sicherheit soll insbesondere geprüft werden, inwieweit die Voraussetzungen für ein präventives Versammlungsverbot nach § 15 Absatz 1 Versammlungsgesetz vorliegen könnten. Die Stellungnahme ist spätestens im Laufe der kommenden Woche und damit noch vor der Demonstration vorzulegen.
Antragssteller: Alexander Kotz / Dr. Markus Reiners / Jürgen Sauer / Anita von Brühl / Isabelle Weichselgartner
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