Interim & Oper


Kosten senken

Credits Bild: a+r Architekten GmbH, Stuttgart mit NL Architects, Amsterdam, Niederlande

Antrag: Deutliche Einsparungen beim Interimsstandort umsetzen und Planungen zur Sanierung der Oper am Oberen Schlossgarten auf realistischen Grundlagen durchführen – dadurch teure und aufwendige Umplanung verhindern

Die Württembergischen Staatstheater (WST) sind das kulturelle Aushängeschild des Landes Baden-Württemberg und der Landeshauptstadt Stuttgart mit Weltruf. Neben der erstklassigen kulturellen Expertise im Team der WST sind gerade auch die räumlichen Möglichkeiten Grundlage für die weitere Exzellenz. Die bestehenden Räumlichkeiten der WST sind in vielen Bereichen nicht mehr zeitgemäß, entsprechen oft nicht mehr den heutigen Auflagen des Arbeits- und Brandschutzes und sichern keine dauerhafte Grundlage für den Spielbetrieb in unserem großen Drei-Sparten-Haus. Daher ist eine umfassende Sanierung des Gebäudeensembles am Oberen Schlossgarten einschließlich des Littmann-Baus aus dem Baujahr 1912 dringend geboten.

Wir wollen mit dem geänderten Vorprojektbeschluss zur Interimsspielstätte das Gesamtprojekt weiter vorantreiben. Nicht zuletzt wegen der hohen Kosten des Projektteils Interimsspielstätte, bei dem zum Glück zwei Drittel der zu errichtenden Gebäude dauerhaft als Bebauung im Rosensteinquartier verbleiben und langfristig genutzt werden, richten wir gerade in diesem Moment den Blick auf die eigentliche Hauptbaumaßnahme des Gesamtprojekts am Oberen Schlossgarten.

Dort sind die Planungsprämissen, nach denen dieses Milliardenprojekt weitergeplant werden soll, über zehn Jahre alt und somit nicht mehr zeitgemäß. In diesen Grundplanungen sind die Entwicklungen der letzten Jahre, nicht zuletzt die neuen finanziellen Herausforderungen im Haushalt des Landes und der Landeshauptstadt Stuttgart, nicht fortgeschrieben. So muss man z. B. davon ausgehen, dass aufgrund der Reduzierung der laufenden Zuschüsse für den Spielbetrieb durch Land und Stadt (bereits über 5 % für 2026/2027 – vermutlich ansteigende Reduzierungen ab 2028) der Personalkörper der WST nach deren Rückkehr an den Oberen Schlossgarten in mehr als einem Jahrzehnt deutlich weniger als die heutigen ca. 1.400 Mitarbeiter umfassen wird. Dies hat selbstverständlich Auswirkungen auf das benötigte Raumprogramm bzw. die bisher von den WST angemeldeten und als aktuelle Prämisse aufgenommenen Erweiterungen des Raumprogramms.

Das Projekt des Werkstattneubaus an der Zuckerfabrik ist ein wichtiger Baustein des Gesamtprojekts und soll daher zwingend weiterverfolgt werden.

Für uns stellt der aktuelle Planungsprozess zur Interimsspielstätte ein organisatorisches Negativbeispiel dar. Hier wurde ohne Rücksicht auf aktuelle Entwicklungen einfach auf der Grundlage der bisherigen Prämissen weitergeplant. Aus einer Kostenschätzung von 104 Mio. € im Jahr 2019 wurde durch die Weiterplanung eine Kostenschätzung von 450 Mio. € im Jahr 2025. Erst dann wurde durch Land und Stadt die Notbremse gezogen und in einem aufwendigen Spar- und vor allem Umplanungsprozess das Gebäudeensemble für die Interimsspielstätte deutlich verändert. Dies führte zu einer fast einjährigen Verzögerung der Planungen und zu Mehrkosten von mindestens zwei Millionen Euro.

Beim deutlich größeren Teilprojekt am Oberen Schlossgarten darf sich dieser Fehler nicht wiederholen. Es sind weder Geld noch Zeit vorhanden, um jahrelange Planungen in Auftrag zu geben, die am Ende aufgrund der dann zu hohen prognostizierten Baukosten wieder (weitestgehend) verworfen werden müssen. Es ist jetzt für alle drei Partner (Land, Stadt und WST) an der Zeit, durch Anpassungen an zentralen Eckpunkten das Projekt am Oberen Schlossgarten so zu verkleinern, dass eine darauf aufbauende Planung aus heutiger Perspektive eine Chance auf Finanzierbarkeit und damit auf Realisierung hat.

Wir beantragen:

Die Vorlage 0666/2026 „Neubau Interimsstandort WST/Maker City – Änderung Vorprojektbeschluss“ wird auf die Sitzungen des Ausschusses für Stadtentwicklung und Technik am 22.09.2026, des Verwaltungsausschusses am 23.09.2026 und des Gemeinderats am 24.09.2026 vertagt.

Dazu wird die Vorlage um die folgenden Beschlusspunkte 3 und 4 ergänzt:

3.) Das Land Baden-Württemberg und die Landeshauptstadt Stuttgart als Finanzierungspartner vereinbaren bis Ende Q1/2027 mit den Württembergischen Staatstheatern Eckpunkte, die bei den weiteren Planungen und der anschließenden Umsetzung der Baumaßnahmen am Oberen Schlossgarten zu deutlichen Reduzierungen führen und damit erhebliche Kosteneinsparungen gegenüber den aktuellen Planungsgrundlagen ermöglichen. Aus unserer Sicht könnten unter anderem die folgenden Bestandteile zu diesen Eckpunkten gehören:

- eine signifikante Reduzierung am Raumprogramm

- Erhalt und Revitalisierung bzw. Erweiterung des bestehenden Kulissengebäudes anstelle des Abbruchs und eines deutlich größeren Neubaus, wie bisher geplant

- die prognostizierte künftig deutlich geringere Mitarbeiterzahl nach der Rückkehr an den Oberen Schlossgarten

- der Entfall der Kreuzbühne

Auf der Grundlage dieser verbindlich vereinbarten Eckpunkte werden die weiteren Planungen für das Teilprojekt am Oberen Schlossgarten fortgeführt.

4.) Das Land Baden-Württemberg wird aufgefordert, spätestens bis Ende Q1/2027 eine politische Erklärung zur Unterstützung des Projekts in allen drei Teilbauvorhaben sowie zur anteiligen Kostenübernahme durch die Landesregierung und die Regierungsfraktionen abzugeben, um die gemeinsame Verantwortung für das Gesamtprojekt zum Ausdruck zu bringen. Teil dieser Erklärung sollten auch die erarbeiteten Eckpunkte zur Kostenreduktion bei der Baumaßnahme am Oberen Schlossgarten sein. Darüber hinaus soll das Land im Rahmen der Beschlüsse zum nächsten Haushalt die notwendigen Finanzmittel für das Interim sowie das Teilprojekt an der Zuckerfabrik in den Haushalt bzw. in die mittelfristige Finanzplanung aufnehmen.

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, bis zu den weiteren Beratungen der Vorlage im September das Einvernehmen mit dem Land zu den ergänzten beiden Beschlusspunkten herzustellen und in den Gremien darüber zu berichten.

Antragssteller. Alexander Kotz / Jürgen Sauer / Dr. Carl-Christian Vetter/ Beate Bulle-Schmid

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Hier finden Sie den Antrag zum Downloaden:

Antrag als PDF (57,8 KiB)

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