Lärmriegel
Neckarpark

Credits Bild: Mit Hilfe von KI erstellt
Interfraktioneller Antrag: Neckarpark: Lärmriegel fertigstellen, Wohnungsbau beschleunigen
Der Neckarpark in Bad Cannstatt entwickelt sich Schritt für Schritt zu einem modernen und nachhaltigen Stadtquartier. Bereits heute liefert das Projekt wichtige Erkenntnisse für künftige Stadtentwicklungsprojekte – etwa für das Rosensteinviertel.
Der weitere Wohnungsbau gerät aktuell jedoch zunehmend ins Stocken. Ausschreibungen blieben teilweise erfolglos, zugleich fehlen weiterhin wichtige Abschnitte des Lärmriegels. Dadurch verzögert sich die Entwicklung weiterer Wohnquartiere.
Mit dem aktuellen Doppelhaushalt 2026/2027 wurden die Mittel für den Bau der Integrierten Leitstelle (ILS) für die Feuerwehr und den Rettungsdienst als Teil des Führungszentrums für Sicherheit und Gefahrenabwehr (FüSiG) auf dem Baufeld Q18 bereitgestellt. Die Umsetzung der Zentralverwaltung der Branddirektion (ZVB) auf den Baufeldern Q16.1/Q17 stockt jedoch derzeit.
Um die Baukosten zu reduzieren, wurde die Planung bereits überarbeitet. So entfällt beispielsweise das Tiefgaragengeschoss; die baurechtlich erforderlichen Stellplätze sollen in der Quartiersgarage nachgewiesen werden. Diese kostengünstigere Planung sollte nun zeitnah umgesetzt werden.
Für die Sanierung der Feuerwache 3 sind noch Restmittel in Höhe von 7 Millionen Euro vorhanden, da die Maßnahme aktuell nicht umgesetzt wird. Diese Mittel bzw. entsprechenden Ermächtigungsübertragungen sollten nun genutzt werden, um die Planung der Zentralverwaltung fortzuführen und damit den Lärmriegel fertigzustellen. Dies ist eine zentrale Voraussetzung, um den Wohnungsbau im Neckarpark weiter voranzubringen.
Auch die weitere Planung des Quartiers Q14 ist aktuell gestoppt, nachdem eine Ausschreibung erfolglos geblieben ist. Mit dem Antrag 2199/2025 haben wir deshalb angefragt, ob die Feuerwache 3 auf den Baufeldern Q14/Q14.1 realisiert werden kann. Eine Antwort der Verwaltung steht bislang noch aus.
Wir beantragen:
1.) Die Verwaltung berichtet spätestens im Herbst 2026 im zuständigen Ausschuss über den aktuellen Stand der Umsetzung des Lärmriegels im Neckarpark.
2.) Dabei legt sie auch den aktuellen Vermarktungsstand der einzelnen Quartiere im Neckarpark dar.
3.) Zur Finanzierung der weiteren Planungsphasen des Baufelds Q16.1/Q17 werden die noch verfügbaren Mittel bzw. die Ermächtigungsübertragungen der Feuerwache 3 genutzt, damit die Zentralverwaltung der Branddirektion (ZVB) umgesetzt und damit der Lärmriegel fertiggestellt werden kann.
4.) Die Verwaltung prüft, wie die Zentralverwaltung der Branddirektion (ZVB) möglichst schnell mit Unterstützung Dritter realisiert werden kann – etwa im Generalübernehmerverfahren, durch den Verkauf des Grundstücks oder die Überlassung eines Erbbaurechts an einen Investor, der den Verwaltungsbau errichtet und langfristig an die Stadt vermietet. Die Auswahl bzw. Vor- und Nachteile der jeweiligen Varianten sind noch von der Verwaltung zu prüfen und im Ausschuss darzustellen.
5.) Der Antrag Nr. 2199/2025 zu den Baufeldern Q14/Q14.1 wird zeitnah beantwortet.
Antragssteller: Alexander Kotz / Beate Bulle-Schmid / Dr. Markus Reiners
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