Werkrealschule


Änderung Schulgesetz

Interfraktioneller Antrag: Weiterentwicklung des öffentlichen Schulangebots der Sekundarstufe I anlässlich der Schulgesetzänderung Baden-Württemberg vom 29.01.2025 – Antrag zur Vorlage 0975/2025 BV

Mit dem Gesetzesbeschluss vom 29. Januar 2025 hat das Land Baden-Württemberg den eigenständigen Werkrealschulabschluss abgeschafft. Werkrealschulen führen künftig nur noch zum Hauptschulabschluss, wodurch sie ihre Funktion als aufstiegsorientierte Schulart verlieren. Begründet wurde dies mit einer Vereinfachung des Schulsystems, tatsächlich bedeutet es jedoch eine strukturelle Schwächung jener Schulform, die bislang Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf einen Bildungsweg innerhalb derselben Schule eröffnete. In Stuttgart sind die Folgen bereits spürbar: Die Anmeldezahlen sinken, und mehrere Standorte können keine neuen fünften Klassen mehr bilden. Diese Entwicklung ist jedoch nicht Ausdruck mangelnder pädagogischer Qualität, sondern das Ergebnis gesellschaftlicher Präferenzen und bildungspolitischer Signale. Tatsächlich erreichen rund die Hälfte der Jugendlichen an Werkrealschulen weiterhin den mittleren Bildungsabschluss – ein Beleg für die Leistungsfähigkeit dieser Schulart und ihr Potenzial, individuelle Förderung mit berufsorientiertem Lernen zu verbinden. Viele Kinder und Jugendliche mit besonderem Unterstützungsbedarf profitieren von den kleinen Lerngruppen, dem stabilen Klassenlehrerprinzip und der intensiven Beziehungsarbeit an Werkrealschulen. Sie schaffen dort Schulabschlüsse, die ihnen an größeren Schulen häufig verwehrt bleiben. Auch im Bereich der Inklusion können diese Schulen besonders durch die überschaubare Klassengröße und die persönliche Begleitung ein Lernumfeld bieten, in dem jedes Kind sehen wird. Gerade in sozial benachteiligten Stadtteilen übernehmen Werkrealschulen eine wichtige Funktion für Chancengleichheit und soziale Stabilität.

Der temporäre Erhalt von drei gezielt ausgewählten Werkrealschulstandorten ist bildungspolitisch sinnvoll, um Vielfalt, Durchlässigkeit und individuelle Förderung in Stuttgart zu sichern. Diese Standorte sollen sozialräumlich verteilt und nach objektiven Kriterien bestimmt werden. Durch die geplanten Kooperationsnetzwerke mit beruflichen Schulen (KoNet) kann zudem der Übergang zu mittleren Bildungsabschlüssen praxisnah gestaltet werden. Eine erneute Evaluation in zwei Jahren ermöglicht eine sachgerechte Anpassung an die Entwicklung des Elternwahlverhaltens und bildungspolitische Entwicklungen. So bleibt die Stuttgarter Bildungslandschaft auch unter den veränderten gesetzlichen Rahmenbedingungen vielfältig und zukunftsfähig. Es handelt sich dabei um einen kompromisshaften Ansatz, der sowohl die realen Rahmenbedingungen (schwindende Anmeldezahlen, neues Schulgesetz) anerkennt als auch die berechtigten Interessen der betroffenen Kinder und Jugendlichen, Eltern und Lehrkräfte ernstnimmt. Die kommenden zwei Jahren sind nicht als Aufschub zu verstehen, sie müssen vielmehr intensiv genutzt werden, um Perspektiven für die betroffenen Schulen zu erarbeiten.

Wir beantragen:

1.) Drei Werkrealschulstandorte in Stuttgart sollen zunächst erhalten bleiben. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage objektiver Kriterien, insbesondere Anmeldezahlen, Entwicklungsperspektiven und sozialräumliche Bedeutung, drei geeignete Standorte zur Weiterführung vorzuschlagen.

2.) An den verbleibenden Werkrealschulstandorten sollen, sofern pädagogisch sinnvoll und organisatorisch realisierbar, Kooperationsnetzwerke mit beruflichen Schulen (KoNet) etabliert werden.

3.) Der Gemeinderat befasst sich in zwei Jahren erneut mit der Zukunft der drei verbleibenden Werkrealschulstandorte auf Basis aktueller Entwicklungen und Bedarfe.

Antragssteller: Anita von Brühl / Isabelle Weichselgartner

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Hier finden Sie den Antrag zum Downloaden:

Antrag als PDF (49,9 KiB)

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