Wärmebeirat


Symbolbild für einen Wärmebeirat

Credits Bild: Mit Hilfe von KI erstellt

Antrag: Wärmewende nur gemeinsam: Stuttgart braucht jetzt einen starken Wärmebeirat!

Die Wärmewende gehört zu den zentralen Bausteinen der gesamten Energiewende, wobei ein erheblicher Teil der Verantwortung bei den Kommunen liegt. Durch die kommunale Wärmeleitplanung sowie die Arbeit der Stadtwerke werden entscheidende Rahmenbedingungen geschaffen – insbesondere auch für die dringend notwendigen privaten Investitionen.

Um diese umfassende Aufgabe erfolgreich zu bewältigen, ist es wichtig, die beteiligten Akteure wie Wohnungsunternehmen und Genossenschaften, Haus- und Grundbesitzer, Mieter, Handwerk, Netzbetreiber und Energieversorger strukturiert und aktiv einzubinden. Das Umweltministerium Baden-Württemberg hat hierbei den Organisationsrahmen eines Kommunalen Wärmebeirats aufgegriffen und sich dabei auf den im ifeu-Maßnahmenkatalog (Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg) zur Umsetzung der Wärmewende im Rahmen des Wärmegipfelprozesses verankerten Ansatz bezogen. Auch außerhalb Baden-Württembergs ist dieses Modell seit längerem erfolgreich etabliert, etwa in Rostock sowie in zahlreichen Kommunen in Nordrhein-Westfalen.

Gerade für Stuttgart mit seinen besonderen Herausforderungen – etwa der schwierigen Topografie, den eingeschränkten Möglichkeiten der Geothermie und dem bislang geringen Anteil an Wärmenetzen – erscheint es besonders wichtig, alle relevanten Akteure mit ihren Ressourcen und ihrem Know-how systematisch und dauerhaft einzubinden.

Wir beantragen:

1.) Das Amt für Umweltschutz nimmt schriftlich Stellung zum Vorschlag der Einrichtung eines Kommunalen Wärmebeirats entsprechend dem Konzept des Umweltministeriums des Landes Baden-Württemberg zur Begleitung und Stärkung der Fortschreibung und Umsetzung der kommunalen Wärmeleitplanung.

2.) Bei einer positiven Stellungnahme wird das Amt für Umweltschutz gebeten, zeitnah die entsprechenden Schritte zur Etablierung eines solchen Kommunalen Wärmebeirats einzuleiten.

3.) Im Falle der Etablierung eines Kommunalen Wärmebeirats soll das Amt für Umweltschutz nach einem Jahr im Ausschuss für Klima und Umwelt einen ersten Bericht über dessen Etablierung und Tätigkeit geben.

Antragssteller: Alexander Kotz / Klaus Wenk / Dr. Klaus Nopper / Michael Warth

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Hier finden Sie den Antrag zum Downloaden:

Antrag als PDF (47,9 KiB)

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