Weinbau vs. Landschaftsschutz


Gesetzliche Spielräume

Weinreben in der Nähe des Stuttgarter Rotenberg

Antrag: Ohne Wein- und Obstbau keine Kulturlandschaft – vorhandene gesetzliche Spielräume im Landschaftsschutz nutzen

Vor dem Hintergrund der geltenden Landschaftsschutzverordnung für die „Wein- und Obstbaulandschaft Württemberg und Götzenberg“ wird deutlich, dass der Schutz dieser einzigartigen Kulturlandschaft untrennbar mit dem Fortbestand der dort wirtschaftenden Obst- und Weinbaubetriebe verbunden ist. Die Landschaft, die geschützt werden soll, existiert überhaupt nur, weil sie seit Generationen bewirtschaftet wird.

Wie eng dieser Zusammenhang ist, wird besonders dann sichtbar, wenn ein Betrieb aufgeben muss: Streuobstwiesen und Weinberge werden nicht mehr gepflegt, Flächen verwildern, und das typische Landschaftsbild geht verloren. Landschaftsschutz kann daher nicht gegen die Betriebe, sondern nur gemeinsam mit ihnen gelingen.

Die CDU-Gemeinderatsfraktion Stuttgart ist deshalb der Auffassung, dass die bestehenden rechtlichen Spielräume konsequent im Sinne des Erhalts dieser Betriebe genutzt werden müssen. Insbesondere die Regelungen zu Erlaubnissen (§ 5) sowie Befreiungen (§ 7 i. V. m. § 63 NatSchG) bieten die notwendige Flexibilität, um auf veränderte wirtschaftliche Rahmenbedingungen zu reagieren, ohne den Schutzzweck in Frage zu stellen.

In der Praxis stehen viele Obst- und Weinbaubetriebe unter Druck und sind auf zusätzliche Einnahmequellen angewiesen. Ein Winzer, der Weinproben anbietet, oder ein Obstbaubetrieb mit Hofladen oder kleinem Café sichert damit oft erst seine wirtschaftliche Grundlage. Werden solche Vorhaben zu restriktiv behandelt, kann dies zur Aufgabe des Betriebs führen – mit negativen Folgen für die Landschaft.

Ähnliches gilt für notwendige bauliche Maßnahmen, etwa eine Lagerhalle für die Ernte oder Unterstände für Maschinen. Werden diese ermöglicht, stärken sie den Betrieb und sichern die Bewirtschaftung der Flächen langfristig.

Vor diesem Hintergrund ist auch ein regionaler Vergleich notwendig. Wenn vergleichbare Vorhaben in Nachbarkommunen genehmigt werden, in Stuttgart jedoch nicht, entstehen Wettbewerbsnachteile. Ziel muss es daher sein, die Genehmigungspraxis transparent zu machen und so weiterzuentwickeln, dass sowohl der Naturschutz als auch die wirtschaftliche Zukunft der Betriebe gesichert werden.

Wir beantragen einen zeitnahen Bericht der Verwaltung im Ausschuss für Klima und Umwelt zu folgenden Punkten:

1.) Darstellung der rechtlichen Rahmenbedingungen im Landschaftsschutzgebiet, insbesondere der einschlägigen Vorschriften zu Erlaubnissen und Befreiungen (u. a. § 5 Abs. 1 sowie § 7 der Verordnung i. V. m. § 63 NatSchG), einschließlich einer Bewertung, in welchem Umfang diese Regelungen Ermessensspielräume eröffnen oder restriktiv auszulegen sind.

2.) Darstellung der Genehmigungspraxis der Landeshauptstadt Stuttgart in den letzten Jahren, insbesondere Anzahl der gestellten Anträge, Art der beantragten Vorhaben sowie das Verhältnis von genehmigten zu abgelehnten Anträgen.

3.) Vergleich der Stuttgarter Praxis mit ausgewählten umliegenden Kommunen mit vergleichbaren Landschaftsschutzgebieten, insbesondere hinsichtlich Auslegungsspielräumen, Genehmigungszahlen und Umgang mit Befreiungstatbeständen.

4.) Bewertung durch die Verwaltung, inwiefern die bestehende Praxis geeignet ist, die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Obst- und Weinbaubetriebe im Landschaftsschutzgebiet zu sichern, sowie ob und ggf. welche Anpassungen im Rahmen der bestehenden rechtlichen Möglichkeiten sinnvoll erscheinen.

Antragssteller: Michael Warth / Nicole Porsch / Klaus Wenk / Dr. Klaus Nopper

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Hier finden Sie den Antrag zum Downloaden:

Antrag als PDF (51,6 KiB)

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