Arbeitspflicht
Asylbewerber
Amtsblatt 22/2025
Arbeitspflicht statt Leerlauf
Arbeitsgelegenheiten nach § 5 AsylbLG sind ein zentraler Bestandteil, um Asylbewerbern frühzeitig Struktur, Verantwortung und Teilhabe zu ermöglichen. Sie schaffen einen geregelten Tagesablauf, fördern Eigenverantwortung und leisten einen Beitrag zur gesellschaftlichen Integration. Zugleich stärken sie die Akzeptanz in der Bevölkerung – denn wer aktiv teilnimmt und Verantwortung übernimmt, begegnet weniger Misstrauen und Vorbehalten.
Gerade im Hinblick auf die häufig geäußerte Aussage, Asylbewerber würden „gerne arbeiten, dürften aber nicht“, stellt sich zunehmend die Frage, was passiert, wenn ihnen ein freiwilliges, niedrigschwelliges Angebot unterbreitet wird, das sie bis zur arbeitsrechtlichen Zulassung in Deutschland wahrnehmen könnten.
In Stuttgart wird ein solches Angebot durch die Stadt aktiv bereitgestellt. Trotz klarer Beschlusslage und gesicherter Finanzierung konnten jedoch lediglich 17 Asylbewerber in diese Arbeitsgelegenheiten vermittelt werden. Drei Personen engagierten sich bei der Schwäbischen Tafel e. V., neun bei FairKauf der Caritas, eine im Sozialkaufhaus der Neuen Arbeit und vier im zugehörigen Logistikzentrum. Damit bleiben über drei Viertel der verfügbaren 70 Plätze ungenutzt – obwohl Infrastruktur und Träger längst bereitstehen.
Besonders kritisch ist dies mit Blick auf die geplante Ausbaustufe auf 200 Plätze. Mit dem Wechsel der Trägerschaft zum Amt für Soziales und Teilhabe ab 2026 entstehen allein für zusätzliches Personal jährliche Kosten von rund 160.000 Euro. Addiert man Organisation, Begleitung und Fahrtkosten, summieren sich die Ausgaben bis Ende 2027 auf rund 1,9 Millionen Euro – für ein Programm mit bisher minimalem Rücklauf.
Die CDU-Fraktion hatte bereits 2024 eine verpflichtende Teilnahme – wie sie § 5 AsylbLG ausdrücklich zulässt – für geeignete Asylbewerber beantragt. Dieser Antrag wurde vom Gemeinderat leider mehrheitlich abgelehnt. Die Folgen dieser Entscheidung sind inzwischen klar erkennbar und erfordern dringend eine Nachsteuerung durch den Rat.
Freiwilligkeit reicht nicht. Es braucht klare Regeln – und eine verbindliche Pflicht zur Teilnahme für Asylbewerber. Sollte sich der Gemeinderat auf eine solche Verpflichtung nicht einigen können, wäre es konsequenter, das Programm vollständig zu beenden. Denn Aufwand und Nutzen stehen in keinem vertretbaren Verhältnis zueinander.
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