Asylbewerber
Arbeitspflicht
Antrag: Freiwillig gescheitert – Arbeitsgelegenheiten für Asylbewerber endlich verbindlich gestalten
Arbeitsgelegenheiten nach § 5 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) sind ein wesentlicher Baustein, um Asylbewerbern frühzeitig Struktur, Sinn und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Sie tragen nicht nur zu einem geregelten Tagesablauf bei, sondern stärken auch die persönliche Verantwortung der Asylbewerber und fördern die Akzeptanz in der aufnehmenden Gesellschaft. Gerade im Hinblick auf die häufig geäußerte Aussage, Asylbewerber würden „gerne arbeiten, dürften aber nicht“, stellt sich zunehmend die Frage, was passiert, wenn ihnen ein freiwilliges, niedrigschwelliges Angebot unterbreitet wird, das sie bis zur arbeitsrechtlichen Zulassung in Deutschland wahrnehmen könnten – und dieses dennoch kaum genutzt wird.
Trotz des gezielten Aufbaus entsprechender Angebote zeigt sich in der Praxis, dass die derzeit freiwillige Teilnahme zu kaum nennenswerten Ergebnissen führt. Zum Stichtag 30. Juni 2025 konnten lediglich 17 Asylbewerber in Arbeitsgelegenheiten nach dem AsylbLG vermittelt werden. Drei Personen nahmen ein Angebot bei der Schwäbischen Tafel e. V. wahr, neun bei FairKauf der Caritas, eine im Sozialkaufhaus der Neuen Arbeit und vier im dortigen Logistikzentrum. Diese Zahlen stehen in klarem Widerspruch zu den ursprünglich beschlossenen 70 Plätzen, die der Gemeinderat mit der Vorlage 0406/2024 BV bereits Ende 2024 gesichert und finanziell hinterlegt hatte. Trotz vorhandener Infrastruktur, Trägerstrukturen und Finanzierung bleibt das Angebot massiv unterausgeschöpft. Die häufig vertretene Auffassung, es liege lediglich an fehlenden rechtlichen Möglichkeiten, erweist sich damit als zu kurz gegriffen. Die Realität zeigt: Freiwilligkeit reicht nicht aus.
Hinzu kommt ein deutliches Missverhältnis zwischen dem betriebenen Aufwand und dem tatsächlichen Ergebnis. Der geplante Übergang der Trägerschaft auf das Amt für Soziales und Teilhabe ab dem Jahr 2026 bringt einen erheblichen administrativen Mehraufwand mit sich. Allein für eine sachgerechte Durchführung sind laut Verwaltung 1,5 zusätzliche Stellen notwendig, die jährlich rund 160.000 Euro kosten. Rechnet man die weiteren Ausgaben für Organisation, fachliche Begleitung und Fahrtkosten hinzu, summieren sich die Gesamtkosten bis Ende 2027 auf etwa 1,9 Millionen Euro – bei einer angestrebten Zielzahl von 250 Plätzen. Stellt man diesen Gesamtaufwand den bislang erzielten Ergebnissen gegenüber, zeigt sich ein eklatantes Missverhältnis zwischen dem Mitteleinsatz und dem tatsächlichen Nutzen. Eine solche Relation ist weder integrationspolitisch sinnvoll noch haushalterisch vertretbar.
Das Ziel muss weiterhin sein, Asylbewerber so früh wie möglich in reguläre, sozialversicherungspflichtige Arbeit zu bringen. Voraussetzung dafür ist jedoch ein strukturierter Alltag, der Verantwortungsbewusstsein, Pünktlichkeit und soziale Einbindung von Anfang an einfordert. Wer Integration ernst meint, muss auch verlangen dürfen, dass sich die Asylbewerber aktiv einbringen – soweit keine medizinischen oder rechtlichen Gründe dagegensprechen. Die derzeitige Unverbindlichkeit konterkariert dieses Ziel und schwächt die Glaubwürdigkeit der Maßnahme.
Arbeitsgelegenheiten für Asylbewerber dürfen daher kein symbolisches Feigenblatt bleiben, sondern müssen so gestaltet sein, dass sie ihre beabsichtigte Wirkung tatsächlich entfalten können. Wenn es schon keine Möglichkeit zur regulären Erwerbsarbeit gibt, braucht es wenigstens ein verbindliches Tagesangebot, das Struktur vermittelt und die Grundlage für spätere Integration schafft – im Interesse der Asylbewerber selbst, aber auch im Interesse der aufnehmenden Gesellschaft.
Wir beantragen im nächstmöglichen Verwaltungsausschuss:
1.) Die Verwaltung wird beauftragt eine verpflichtende Ausgestaltung der Teilnahme an Arbeitsgelegenheiten nach § 5 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erneut zu prüfen und dem Gremium eine entsprechende rechtliche und organisatorische Umsetzungsperspektive vorzulegen.
2.) Die Verwaltung wird beauftragt, das Verhältnis von Aufwand und tatsächlichem Nutzen der freiwilligen Arbeitsgelegenheiten nach § 5 Asylbewerberleistungsgesetz umfassend darzustellen und dem Gremium eine Einschätzung vorzulegen, ob sie aus fachlicher Sicht eine Fortführung oder die vollständige Einstellung des Programms zum nächstmöglichen Zeitpunkt empfiehlt.
Antragssteller: Alexander Kotz / Jürgen Sauer / Beate Bulle-Schmid / Dr. Markus Reiners / Bianka Durst
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