Betriebszeiten


Zacke

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Amtsblatt: 30/2023

Der Zacke-Plan hat Vor- und Nachteile

Die Zahnradbahn Stuttgart, – umgangssprachlich von den Stuttgarterinnen und Stuttgartern auch "Zacke" genannt, – ist eines der Wahrzeichen der Landeshauptstadt. Sie wurde nach dem System Riggenbach gebaut (zwischen zwei U-förmigen Profilen sind die Zähne als Sprossen eingesetzt) und verkehrt seit über 139 Jahren zwischen dem Marienplatz und Stuttgart-Degerloch.

Mittlerweile gibt es von dieser Art Zahnradbahn in Deutschland nur noch vier Stück. Neben dem historischen Aspekt – und der Überwindung von 204 Höhenmetern – kann die Zacke in Stuttgart zusätzlich mit einer einmaligen Besonderheit aufwarten. Als einzige Zahnradbahn ist sie vollwertig in den öffentlichen Nahverkehr eingebunden, – betrieben von der Stuttgarter Straßenbahnen AG, kurz "SSB" – dient sie dadurch nicht nur touristischen Zwecken. Seit Jahrzehnten ist sie verlässlicher Teil im leistungsfähigen Streckennetz der SSB.

Nun kommt aus dem Gemeinderat die Idee, die Betriebszeiten in den Abendstunden über den bisherigen Betriebsschluss um 20.45 Uhr hinaus auszudehnen. Aus Sicht der Fahrgäste der Zacke ist dieser Wunsch verständlich.

Wie bei den meisten Ideen für Veränderungen gibt es aber auch bei diesem Thema gute Pro und Contra Argumente. Im Fall der angedachten Betriebszeitenausweitung bei der Zacke muss speziell die hohe Lärmbelastung für die Anwohnerinnen und Anwohner entlang der Strecke als negativer Punkt genannt werden. Eine Verlängerung der Betriebszeiten würde sich in die Abend- und Nachtstunden und damit in die Nachtruhe erstrecken.

Für uns als CDU-Gemeinderatsfraktion steht daher nun erst mal eine intensive Diskussion an, ob und wenn ja wie groß der zusätzliche Nutzen einer Betriebszeitenverlängerung für unser ÖPNV-Angebot überhaupt wäre, wie eine solche Ausweitung sich wirtschaftlich für die SSB darstellen würde und vor allem, ob eine solche Betriebszeitenausweitung für die Anwohnerinnen und Anwohner an der Strecke zumutbar wäre. Wir fordern daher die SSB auf, alle diese Fragen zu beantworten, bevor der Gemeinderat oder der Aufsichtsrat der SSB hier eine Entscheidung trifft.

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