Cannabisgesetz
Jugendschutz
Antrag: Cannabisgesetz – Jugendschutz ernst nehmen
Die Legalisierung der Droge Cannabis gemäß dem "Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz — CanG)" der Ampelregierung (BGBl. 2024 I Nr. 109 vom 27.03.2024) hat unmittelbare Auswirkungen auf die Einwohnerinnen und Einwohner Stuttgarts.
Insbesondere der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den potenziell schädlichen Auswirkungen der Droge Cannabis muss nach dem Gesetzeserlass im Mittelpunkt stehen. Das sich in einer wichtigen Entwicklungsphase befindende junge Gehirn kann nämlich durch die Droge Cannabis
nachweislich im Reifeprozess geschädigt werden. Fachleute, unter anderem Carsten Hjorthøj von der Universität Kopenhagen, berichten zudem im Fachblatt "Psychological Medicine", dass bis zu 30 Prozent aller Schizophreniefälle bei jungen Männern auf Cannabiskonsum zurückgeführt werden können.
Gemäß § 5 Absatz 1 des neuen CanG ist der Konsum der Droge Cannabis in Anwesenheit von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, untersagt. Angesichts des bevorstehenden Frühlingsfests auf dem Cannstatter Wasen stellt sich daher für die Landeshauptstadt unmittelbar die Frage nach dem Jugendschutz. Gemäß § 7 des Jugendschutzgesetzes ist es Aufgabe der Behörden, Maßnahmen zu ergreifen, wenn von einer Veranstaltung eine potenzielle Gefährdung für das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen ausgeht. Vor diesem Hintergrund sollte die Stadtverwaltung erwägen, eine Allgemeinverfügung für das Festgelände zu erlassen, die den Konsum der Droge Cannabis untersagt.
Das CanG lässt fortführend in Bezug auf Fußgängerzonen Fragen offen. Gemäß § 5 Absatz 2 Unterpunkt 5 ist der Konsum der Droge in Fußgängerzonen von 7 bis 20 Uhr untersagt. Im Vergleich dazu legt das Jugendschutzgesetz aber keine spezifischen zeitlichen Beschränkungen für den Aufenthalt von Kindern und Jugendlichen im öffentlichen Raum fest, sondern regelt lediglich den Zugang zu bestimmten öffentlichen Orten wie z. B. Gaststätten oder Diskotheken. Ein Blick auf die Königstraße und den Schlossplatz zeigt jedoch deutlich, dass sich im öffentlichen Raum bis weit nach Mitternacht eine beträchtliche Anzahl von Personen unter 18 Jahren aufhält. In diesem Zusammenhang sollte die Stadtverwaltung ebenso darüber nachdenken, eine Allgemeinverfügung zu erlassen, die das Cannabisverbot in der Königstraße und am Schlossplatz zeitlich ausweitet. Nach Möglichkeit würden wir als CDU-Fraktion eine Ausweitung des Verbots rund um die Uhr präferieren. Darüber hinaus müssen weitere Fußgängerzonen und Aufenthaltsorte im Stadtgebiet Stuttgart in den Fokus rücken, an denen sich Personen unter 18 Jahren bis in die Nachtstunden aufhalten.
Die CDU-Fraktion sieht die Stadt Stuttgart nun in der Verantwortung, im besten Interesse der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zu handeln. Daher beantragen und fragen wir:
1.) Wir ersuchen den Oberbürgermeister unverzüglich vor Beginn des Frühlingsfestes am 20.04.2024 auf dem Cannstatter Wasen eine Allgemeinverfügung zu erlassen, die den Konsum der Droge Cannabis auf dem Veranstaltungsgelände zur Wahrung des Jugendschutzes untersagt.
2.) Die Stadtverwaltung prüft die Möglichkeit, eine Allgemeinverfügung zu erlassen, um das Konsumverbot der Droge Cannabis in Fußgängerzonen, – nach Möglichkeit auch in Parks und Naherholungsgebieten – die von Minderjährigen frequentiert sind, über 20 Uhr hinaus auszudehnen. Zu diesen Orten sollten beispielsweise die Königstraße, der Schlossplatz, der Eckensee, der Schlossgarten oder der Max-Eyth-See gehören. Wir bitten um einen Bericht im nächsten Verwaltungsausschuss.
3.) Die Verwaltung erläutert, wie die Landeshauptstadt als Trägerin der örtlichen Jugendhilfe ihrer gemäß § 7 Absatz 3 des CanG festgelegten Verpflichtung zur Implementierung geeigneter Frühinterventionsprogramme nachkommen wird.
4.) Die Stadtverwaltung erläutert, ob sie aufgrund der Legalisierung der Droge Cannabis einen erhöhten Bedarf an Kapazitäten im Zentrum für Seelische Gesundheit des Klinikums Stuttgart erwartet und falls ja, wie sie diesem begegnen möchte.
5.) Die Verwaltung stellt im Sozial- und Gesundheitsausschuss sowie im Jugendhilfeausschuss in einem Bericht da, welche Auswirkungen das neue Gesetz auf Kinder, Jugendliche und die ganze Stadtgesellschaft hat und welche Maßnahmen das Gesundheitsamt ergreifen wird, um die Gesundheit vor allem von Kindern und Jugendlichen zu schützen.
Abschließend möchten wir betonen, dass wir uns der Tatsache bewusst sind, dass es bisher noch keine gerichtlichen Urteile zum neuen Cannabisgesetz gibt und eine richterliche Bewertung noch aussteht. Dennoch halten wir es für wichtig, dass die Stadtverwaltung entschlossen handelt und mutig voranschreitet, um unsere Kinder und Jugendlichen vor der Droge Cannabis zu schützen. Dabei sollte sie einem möglicherweise richtungsweisenden Gerichtsurteil nicht ausweichen.
Antragssteller: Alexander Kotz / Beate Bulle-Schmid / Bianka Durst / Dr. Klaus Nopper / Dr. Markus Reiners / Fred-Jürgen Stradinger
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