Flüchtlinge Bezahlkarte
Ins Machen kommen
Antrag: Bezahlkarte für Flüchtlinge zeitnah in Stuttgart einführen
Deutschland ist mit seinen hohen Sozialleistungen Anziehungspunkt für Flüchtlinge und Migranten aus der ganzen Welt. Besonders attraktiv für die Menschen macht die Bundesrepublik der Umstand, dass sie über das monatliche Geld, welches ihnen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zusteht, frei verfügen können. Die Flüchtlinge und Migranten können sich das Geld an Geldautomaten auszahlen lassen oder Überweisungen ins Ausland tätigen.
Wirft man einen Blick auf die Schätzungen der Bundesbank bezüglich Geldtransfers ins Ausland, dann sind durch Flüchtlinge und Migranten in 2022 zum Beispiel nach Syrien 407 Millionen Euro geflossen, in die Ukraine 360 Millionen Euro, nach Afghanistan 162 Millionen Euro und in den Irak 120 Millionen Euro. Bei diesen Summen ist anzumerken, dass Überweisungen unter 12.500 Euro überhaupt nicht meldepflichtig sind. Die tatsächliche Höhe der Geldüberweisungen ins Ausland dürfte also deutlich höher liegen.
Da von staatlichen Geldern, die ins Ausland fließen, häufig Schlepperbanden bezahlt werden, die den Flüchtlingen und Migranten den illegalen Weg nach Europa ermöglicht haben und da Überweisungen ins Ausland eine Zweckentfremdung der Asylleistungen darstellen, sehen wir Handlungsbedarf. Mit der Einführung einer Bezahlkarte für Flüchtlinge und Migranten, die sich im Asylbewerberleistungsgesetz befinden, möchten wir dem Problem begegnen.
Zudem sehen wir auch wegen der aktuellen repräsentativen Umfragen, in denen die Bürgerinnen und Bürger in überwältigender Mehrheit eine restriktivere Asylpolitik fordern, dringenden Handlungsbedarf.
Als Beispiel könnte der Landeshauptstadt der Landkreis Greiz in Thüringen dienen. Ohne großen bürokratischen und finanziellen Auswand wurden dort Bezahlkarten für Menschen eingeführt, die sich im Asylbewerberleistungsgesetz befinden. Die Prepaidkarten, die in der Region in jedem Geschäft eingesetzt werden können, wo die Mastercard akzeptiert wird, werden mit Geld aufgeladen, welches den Flüchtlingen und Migranten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zusteht, abzüglich der 100 Euro Taschengeld, welches die Menschen von der örtlichen Verwaltung in bar erhalten. Kontoinhaber ist die Behörde. Überweisungen ins Ausland sind mit der Prepaidkarte unmöglich und ab einem Guthaben von 5.000 Euro können die Karten nicht weiter aufgeladen werden. Tauschen die Flüchtlinge und Migranten Waren in einem Laden um, dann wird ihnen der Betrag zurück auf die Bezahlkarte gebucht, eine Barauszahlung ist nicht möglich. Ein ganz großer Vorteil des Modells: Ein Abtauchen wird für die Menschen im Asylbewerberleistungsgesetz schwieriger, da man jeden Monat vor Ort erscheinen muss, um die Karte aufladen zu lassen.
Mit einer zeitnahen Umsetzung würden wir den Bürgerinnen und Bürgern aufzeigen, dass die Parteien der demokratischen Mitte das Migrationsproblem mit sinnvollen Lösungen angehen und es hier sichtbare Fortschritte gibt.
Wir beantragen:
Die Stadtverwaltung setzt das Modell der Bezahlkarte für Flüchtlinge und Migranten, die sich im Asylbewerberleistungsgesetz befinden, aus dem Landkreis Greiz in Thüringen zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Stuttgart um. Wir sind uns bewusst, dass die Landeshauptstadt vermutlich eine deutlich
größere Anzahl von Geschäften mit in dieses System einbeziehen müsste, halten diese Erweiterungen des Systems aus dem Kreis Greiz trotzdem für schnell umsetzbar.
Aufgrund der Dringlichkeit bitten wir den Antrag auf die Tagesordnung des nächsten Verwaltungsausschusses zu setzen und zur Abstimmung zu stellen.
Antragssteller: Alexander Kotz / Beate Bulle-Schmid / Jürgen Sauer / Dr. Carl-Christian Vetter / Bianka Durst / Dr. Markus Reiners
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