Islamdebatte


Sicherheit stärken

Symbolbild für den Islam

Credits Bild: Mit Hilfe von KI erstellt

Antrag: Unsere Freiheit konsequent schützen

Der jüngste islamistische Anschlag auf den CSD in Berlin macht erneut unmissverständlich deutlich, dass die Bedrohung durch den Islamismus unverändert hoch ist. Stuttgart darf sich nicht der Illusion hingeben, hiervon dauerhaft verschont zu bleiben. Sicherheitspolitik muss Gefahren erkennen und ihnen entschlossen begegnen, bevor sie sich realisieren.

Der aktuelle Anschlag erhält zusätzliche Brisanz durch die Ergebnisse des „MOTRA-Monitors“. Danach weisen 45,1 Prozent der unter 40-jährigen Muslime latent oder manifest islamismusaffine Einstellungen auf, darunter 11,5 Prozent mit manifest ausgeprägten Positionen. Damit handelt es sich längst nicht mehr nur um ein Randphänomen. Gerade latente Einstellungen können den Ausgangspunkt weiterer Radikalisierung bilden und stellen deshalb ein nicht mehr zu ignorierendes sicherheitspolitisches Warnsignal dar.

Vor den Hintergründen ist die Antwort der Stadtverwaltung auf unseren Antrag 0062/2025 AN „Islamismus in Stuttgart: Handlungsbedarf auf allen Ebenen“ absolut ungenügend. Die Einschätzung, es bestehe „kein Anlass zur Intensivierung“ bestehender Maßnahmen, wird der aktuellen Entwicklung nicht gerecht. Prävention bleibt wichtig, sie kann jedoch konsequente Kontrolle, die Ausschöpfung aller rechtlichen Handlungsmöglichkeiten und eine enge Zusammenarbeit mit Polizei und Verfassungsschutz nicht ersetzen.

Die Landeshauptstadt Stuttgart muss vorhandene kommunale Instrumente im Ordnungs-, Vereins- und Baurecht konsequent nutzen, um gegen islamistische Bestrebungen vorzugehen. Wo Hinweise auf verfassungsfeindliche Aktivitäten bestehen, müssen diese konsequent geprüft und unterbunden werden. Gleichzeitig müssen Erkenntnisse der Sicherheitsbehörden stärker in kommunales Handeln einfließen.

Der aktuelle islamistische Anschlag und die Ergebnisse des MOTRA-Monitors werfen darüber hinaus eine grundsätzliche gesellschaftspolitische Frage auf, der sich Politik und Gesellschaft nicht länger entziehen dürfen. Betrachtet man muslimisch geprägte Staaten – insbesondere im Nahen Osten, Nordafrika, Afghanistan und Pakistan –, zeigen sich erhebliche Unterschiede zu den Grundwerten liberaler Demokratien. Patriarchale Familienstrukturen, Einschränkungen der Gleichberechtigung von Mann und Frau, mangelnde Religionsfreiheit, Kriminalisierung homosexueller Menschen sowie eine enge Verflechtung von Religion und Staat werden dort von der Mehrheit der Gesellschaft getragen.

Vor diesem Hintergrund muss die Frage erlaubt sein, ob und in welchem Umfang einzelne islamische Wertvorstellungen, wie zum Beispiel die Rolle von Mann und Frau oder die Akzeptanz von Homosexuellen, mit den Grundprinzipien der freiheitlich-demokratischen Grundordnung Deutschlands vereinbar sind. Diese Debatte darf nicht weiter tabuisiert und als rassistisch oder islamfeindlich diskreditiert werden.

Für die CDU-Fraktion ist klar: Das Grundgesetz und die Werte unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen uneingeschränkt über den religiösen Wertvorstellungen des Islam. Wer diese Grundprinzipien infrage stellt, ablehnt oder gar bekämpft, hat sein Bleiberecht in Deutschland verwirkt. Für diese Personen darf es nur eine Konsequenz geben: die unverzügliche Rückführung in ihr Heimatland. Für Doppelstaater müssen die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um die Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit zu ermöglichen. Auch die Turbo-Einbürgerung, die unter der von der CDU geführten Bundesregierung glücklicherweise bereits wieder erschwert wurde, muss gesetzlich grundlegend reformiert und künftig deutlich restriktiver gehandhabt werden. Letztendlich bedarf es einer deutlich konsequenteren Migrations- und Rückführungspolitik gegenüber den genannten Herkunftsstaaten, die die Sicherheitsinteressen Deutschlands sowie den Erhalt einer funktionierenden Gesellschaft konsequent über ideologisch geprägte Vorstellungen einer grenzenlosen unkritischen multikulturellen Gesellschaft stellt.

Wir beantragen einen Bericht nach der Sommerpause im Verwaltungsausschuss zu folgenden Punkten:

1.) Welche konkreten Konsequenzen zieht die Stadtverwaltung aus dem jüngsten islamistisch motivierten Anschlag in Berlin für das Sicherheitskonzept der Landeshauptstadt Stuttgart? Wie bewertet die Stadt vor dem Hintergrund des Berliner CSD-Anschlags und des MOTRA-Monitors ihre Einschätzung, es bestehe „kein Anlass zur Intensivierung“ bestehender Maßnahmen beim Islamismus?

2.) Welche konkreten Erkenntnisse liegen der Stadtverwaltung zu islamistischen Radikalisierungstendenzen in Stuttgart vor? Wie viele islamistische Gefährder, relevante Personen sowie sonstige islamistische Extremisten mit Bezug zur Landeshauptstadt Stuttgart sind den Sicherheitsbehörden derzeit bekannt? Aus welchen rechtlichen oder tatsächlichen Gründen befinden sich diese Personen regelmäßig nicht in Haft oder sind bislang nicht abgeschoben worden?

3.) Wie ist die Zusammenarbeit der Stadtverwaltung mit Polizei und Verfassungsschutz derzeit konkret ausgestaltet, insbesondere im Hinblick auf den Austausch relevanter Erkenntnisse zu islamistischem Extremismus? Gibt es Verbesserungsbedarf, um vorhandene Informationen stärker in kommunales Handeln zu überführen?

4.) Ist die Einrichtung einer strukturierten, dauerhaften Analyse- und Koordinierungsfunktion mit Schwerpunkt auf islamistischem Extremismus (z. B. in Form eines kommunalen Monitorings) aus Sicht der Stadtverwaltung rechtlich und organisatorisch möglich? Falls ja, wie könnte ein solches Instrument konkret ausgestaltet werden, falls nein, welche rechtlichen oder praktischen Hinderungsgründe bestehen?

5.) In welchem Umfang nutzt die Stadt Stuttgart die ihr zur Verfügung stehenden rechtlichen Instrumente (insbesondere im Ordnungs-, Vereins- und Baurecht), um gegen Einrichtungen, Vereine oder Veranstaltungen vorzugehen, bei denen Hinweise auf extremistische oder verfassungsfeindliche Inhalte bestehen?

Antragssteller: Dr. Markus Reiners / Alexander Kotz / Jürgen Sauer / Anita von Brühl / Bianka Durst

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Hier finden Sie den Antrag zum Downloaden:

Antrag als PDF (55,4 KiB)

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