Klimaanpassung stärken


Klimaneutralitätsziel anpassen

Symbolbild für das Klimaneutralitätsziel der Stadt Stuttgart

Creidts Bild: Mit Hilfe von KI erstellt

Antrag: Vom Wunsch zur Wirklichkeit: Klimaneutralitätsziel anpassen, Klimaanpassung stärken

Die Landeshauptstadt Stuttgart hat sich das Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu werden. Dieses Ziel wurde unter völlig anderen finanziellen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen beschlossen. Heute befindet sich die Stadt in der historisch schwierigsten Haushaltslage ihrer Nachkriegsgeschichte. Der aktuelle Doppelhaushalt ist von tiefgreifenden Konsolidierungsmaßnahmen geprägt; in allen Bereichen sind schmerzhafte Einsparungen erforderlich. Auch die folgenden Haushalte werden angesichts des anhaltenden Konsolidierungsbedarfs unter einem erheblichen Einsparungsdruck stehen. Vor diesem Hintergrund ist es weder verantwortbar noch realistisch, an einem kommunalen Klimaneutralitätsziel festzuhalten, dessen Erreichung finanziell und praktisch nicht leistbar ist.

Die CDU-Fraktion bekennt sich ausdrücklich zum Klimaschutz und langfristig zur Klimaneutralität. Klimaschutz darf jedoch nicht zu Symbolpolitik werden, sondern muss sich an den tatsächlichen finanziellen Möglichkeiten, den technischen Realitäten und der gesellschaftlichen Akzeptanz orientieren. Unerreichbare Ziele gefährden die Glaubwürdigkeit kommunaler Politik und schwächen am Ende die Akzeptanz für wirksamen Klimaschutz.

Gleichzeitig zeigen die außergewöhnlich heißen Wochen dieses Sommers, dass sich angesichts knapper Mittel die Prioritäten verändern müssen. Der Beitrag einer einzelnen Kommune zur Entwicklung des globalen Klimas bleibt naturgemäß extrem begrenzt. Die Folgen des Klimawandels treffen Stuttgart jedoch ungebremst und unabhängig davon, ob das kommunale Zieljahr 2035 erreicht wird. Deshalb sollten die vorhandenen Ressourcen künftig verstärkt dort eingesetzt werden, wo sie den Bürgern den größten unmittelbaren Nutzen bringen.

Dazu gehören insbesondere mehr Trinkbrunnen, zusätzliche Stadtbäume, Verschattungsmaßnahmen, der Ausbau blauer Infrastruktur sowie die schrittweise Klimatisierung städtischen Liegenschaften – beginnend bei Schulen, Kindertagesstätten, Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern und weiteren Einrichtungen mit besonders vulnerablen Personengruppen. Gleichzeitig sollten die bislang vorrangig am Klimaschutz orientierten städtischen Baustandards und die Energierichtlinie überprüft und angepasst werden, um finanzielle Mittel stärker für Maßnahmen der Klimaanpassung einzusetzen. Entsprechend sind Planungen für Neubauten und Sanierungen – soweit noch möglich – auf diese Zielsetzung auszurichten; wo dies nicht mehr möglich ist, sind pragmatischeKühlungsmaßnahmen vorzusehen.

Hinzu kommt, dass Stuttgart mit seinem Zieljahr 2035 deutlich über die Zielsetzungen aller übergeordneten Ebenen hinausgeht. Baden-Württemberg strebt Klimaneutralität bis 2040 an, der Bund bis 2045 und die Europäische Union bis 2050. Selbst Ministerpräsident Cem Özdemir hat erst kürzlich in einem Spiegel Interview erklärt, dass das Landesziel kaum noch erreichbar erscheint. Die CDU-Fraktion hält das kommunale Gold-Plating in Zeiten knapper Kassen weder für sachgerecht noch für vertretbar.

Von besonderem Interesse ist daher die Frage, welche rechtlichen Handlungsspielräume der Landeshauptstadt bei einer Anpassung des kommunalen Klimaneutralitätsziels auf die Zieljahre 2040, 2045 oder 2050 bestehen und welche Möglichkeiten sich hieraus für eine Neuausrichtung und Priorisierung der finanziellen Mittel und weiterer Ressourcen zugunsten wirksamer Maßnahmen der Klimaanpassung ergeben.

Die Verwaltung berichtet noch im Jahr 2026 im Ausschuss für Klima und Umwelt zu folgenden Punkten:

1.) Wie schätzt die Stadtverwaltung die Erreichung des Klimaneutralitätsziels 2035 ein? Wie unterscheidet sich diese Einschätzung zwischen den Bereichen Strom, Wärme und Mobilität? Welche Auswirkungen auf die Erreichung des Klimaneutralitätsziels 2025 hat nach Einschätzung der Verwaltung die aktuellen und prognostizierten Reduzierungen der Wirtschaftskraft?

2.) Welche rechtlichen Handlungsspielräume bestehen für die Landeshauptstadt Stuttgart hinsichtlich einer Anpassung des kommunalen Klimaneutralitätsziels? Insbesondere ist darzustellen, inwieweit die Stadt an die 2040er Zielsetzung des Landes Baden-Württemberg gebunden ist, welche Vorgaben sich aus Bundes- und Europarecht ergeben, ob eine Orientierung am Zieljahr des Bundes (2045) oder der Europäischen Union (2050) rechtlich zulässig wäre, in welchen Bereichen kommunale Zielsetzungen gegenüber dem privaten Sektor überhaupt rechtliche Bindungswirkung entfalten und welche Konsequenzen sich für die Landeshauptstadt Stuttgart ergäben, falls die Klimaneutralitätszielmarken des Landes, des Bundes oder der EU aufgrund fehlender Ressourcen nicht erreicht werden könnten.

3.) Welche Ressourcenauswirkungen hätte eine Verschiebung des kommunalen Klimaneutralitätsziels von 2035 auf die Zieljahre 2040, 2045 beziehungsweise 2050? Dabei sind insbesondere die Auswirkungen auf den städtischen Haushalt, Investitionsbedarfe, Personalressourcen sowie laufende und geplante Klimaschutzprogramme darzustellen. Ferner ist aufzuzeigen, welche finanziellen Mittel derzeit unmittelbar oder mittelbar für Maßnahmen des kommunalen Klimaschutzes gebunden sind, wie sich diese auf Programme, Projekte und Beteiligungen verteilen und welche Mittel im Falle einer Anpassung des Zieljahres zugunsten von Maßnahmen der Klimaanpassung umgeschichtet oder neu priorisiert werden könnten.

4.) Welche konkreten Maßnahmen der Klimaanpassung empfiehlt die Verwaltung bei einer stärkeren Priorisierung dieses Handlungsfeldes? Dabei ist insbesondere auf Maßnahmen zur Hitzevorsorge, den Ausbau von Trinkbrunnen, Stadtbäumen, Verschattungsmaßnahmen, blauer Infrastruktur sowie auf die schrittweise Klimatisierung städtischer Liegenschaften – vorrangig für Einrichtungen mit vulnerablen Personengruppen – einzugehen. Ferner ist zu prüfen, inwieweit klimaschutzorientierte Baustandards bei künftigen Bauprojekten sowie bereits gefassten Projektbeschlüssen – soweit noch möglich – angepasst werden können, um finanzielle Spielräume für Maßnahmen der Klimaanpassung zu schaffen, und welche Investitions-, Betriebs- und Folgekosten hierdurch entstünden.

5.) Welche Auswirkungen hätte eine Anpassung des kommunalen Klimaneutralitätsziels auf bestehende städtische Satzungen, Richtlinien, Regelwerke und sonstige Vorgaben?

Antragssteller: Alexander Kotz / Klaus Wenk / Dr. Klaus Nopper / Michael Warth

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Hier finden Sie den Antrag zum Downloaden:

Antrag als PDF (55,6 KiB)

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