Naturschutz und Sicherheit


Abschaltungen von Laternen abwägen

Antrag: Nachhaltige Straßenbeleuchtung: Insektenschutz und Sicherheit vereinen

Um den Insektenschutz besonders zu fördern, gilt seit dem 1. Januar 2021 das neue Naturschutzgesetz Baden-Württemberg. Dieses sieht in § 21 Abs. 3 vor, dass bis 2030 alle Straßen- und Gehweglaternen im öffentlichen Raum durch insektenfreundliche Beleuchtung um- oder nachgerüstet werden müssen. Die Stadtverwaltung ist daher seitdem intensiv dabei, Straßenlaternen auf moderne LED-Lampen umzurüsten, auch im Hinblick auf Energieeinsparungen und CO2-Reduktion. Um die stark zurückgegangene Insektenpopulation zu schützen, plant die Stadtverwaltung zudem aktuell, Laternen an wenig frequentierten Orten, teils für die gesamte Nacht, abzuschalten. Ein Beispiel hierfür sind die Abzweigungen zu den Aussiedlerhöfen an der Württembergstraße sowie die Rotenberger Steige, wo die Beleuchtung zwischen 21:30 und 06:30 Uhr abgeschaltet werden soll.

An dieser Stelle möchten wir darauf hinweisen, dass es an den genannten Standorten vereinzelt Wohnbebauung und Gastronomiebetriebe gibt, wodurch Bürger auch nach 21:30 Uhr unterwegs sind. Um die Sicherheit der Anwohner und Besucher in diesen Gebieten zu gewährleisten, sollten deshalb Lampen mit Bewegungsmeldern installiert werden. Diese Lampen würden nur dann aufleuchten, wenn sich jemand in ihrer Nähe bewegt, was einerseits die notwendige Sicherheit im öffentlichen Raum gewährleistet und andererseits den Naturschutz weiterhin unterstützt. Dieser Ansatz könnte gezielt in Gebieten angewendet werden, in denen der Insektenschutz besonders wichtig ist.

Abschließend möchten wir betonen, dass eine Abschaltung der Straßenlaternen oder der Einsatz von Bewegungsmeldern nur als letztes Mittel (ultima ratio) in Betracht gezogen werden sollte, da eine gut beleuchtete Umgebung das Sicherheitsgefühl der Menschen, insbesondere von Frauen, erheblich erhöht. In Anbetracht des bereits schlechten subjektiven Sicherheitsgefühls der Bevölkerung sollten Abschaltungen bzw. Bewegungsmelder daher nur in ausgewiesenen Naturschutzgebieten eingesetzt werden.

Wir beantragen einen Bericht im Ausschuss für Klima und Umwelt zu folgenden Punkten:

1.) Die Stadtverwaltung legt dar, wie der Prozess der Umrüstung der Straßenlaternen auf moderne LED-Technik im Hinblick auf das Zieljahr 2030 vorankommt.

2.) Wie stellt die Verwaltung sicher, dass in den Gebieten, in denen eine zeitweise oder vollständige nächtliche Abschaltung der Straßenlaternen geplant ist, Passanten dennoch sicher und gefahrlos die Wege passieren können? Welche Rolle könnten in diesen Abschnitten Laternen mit Bewegungsmeldern spielen?

3.) Plant die Verwaltung Abschaltungen der Laternen nur in Naturschutzgebieten oder auch in anderen Teilen der Stadt?

Antragssteller: Michael Warth / Alexander Kotz / Klaus Wenk / Dr. Klaus Nopper / Dr. Markus Reiners

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Hier finden Sie den Antrag zum Downloaden:

Antrag als PDF (52,4 KiB)

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